Stellungnahme der Universitären Plattform für LehrerInnenbildung zum Entwurf des Bundesgesetzes, mit dem das Universitätsgesetz 2002 (UG) und das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HG) geändert werden
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Die Universitäre Plattform LehrerInnenbildung sieht einige positive Entwicklungsschritte im vorliegenden Entwurf, wie die Nennung der Ausbildung von Lehrkräften bereits in den leitenden Grundsätzen des UG, die Vereinheitlichung aller Bachelorstudien mit 240 ECTS-Punkten, die Implementierung der Induktionsphase und die Möglichkeit der Universitäten, mit Schulen offiziell Kooperationsverträge einzugehen. Es bleiben jedoch viele Forderungen – auch aus früheren Stellungnahmen – unberücksichtigt:
1) Forderungen der UPL nach Auflösung der Parallelstrukturen im Bereich der Sekundarstufe I werden mit diesem Entwurf nicht umgesetzt. Damit wird die Gelegenheit versäumt, endlich zu internationalen Standards aufzuschließen und die LehrerInnenbildung zumindest für die Sekundarstufe I als universitäre Aufgabe zu definieren.
2) Es erfolgt keine Klärung der Führungsverantwortung in der Trägerschaft (Pädagogische Hochschule oder Universitäten) der PädagogInnenbildung. Im Gegenteil: Diffuse Kooperationsaufforderungen erhöhen weiter die ohnehin kritische strukturelle Komplexität der Lehramtsstudien zu Lasten der Studierenden und lehrerbildenden Einrichtungen. Klare Aufgabenstrukturen nach den gegebenen Stärken und Ressourcen der involvierten Institutionen festzuhalten und damit Komplexität zu reduzieren, wäre sowohl inhaltlich als auch ökonomisch sinnvoll. Ansonsten besteht zudem die Gefahr, dass diese Aufgabenstrukturen auf nicht-legistischer Ebene durch den Arbeitgeber ausdefiniert werden.
Unabhängig davon enthält der Entwurf weitere kritische Punkte:
Die UPL sieht daher einen weitreichenden Überarbeitungsbedarf des bestehenden Entwurfs.